Eine Abfindung ist als Entschädigung zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile erhält. Dies gilt insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Zahlung muss in ursächlichem Zusammenhang mit der Auflösung stehen.