Bei tariflich geregelten Zusatzversorgungssystemen handelt es sich meistens um von Arbeitgebern finanzierte überbetriebliche Einrichtungen, die eine Aufstockung der gesetzlichen Rente zum Ziel haben. Zudem gibt es in verschiedenen Branchen Tarifverträge zur freiwilligen Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge. Hierzu gehören z.B. die vermögenswirksamen Leistungen, jährliche Sonderzahlungen o.Ä.