Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern. Es dient nicht nur dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer, sondern ist für den Gesetzgeber ein unverzichtbares Instrument in der Arbeitsmarktpolitik. AB Zeitpersonal wurde bereits 1985 gegründet und verfügt somit über umfassende Erfahrung und Kompetenz in der Arbeitnehmerüberlassung.