Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag, der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine unselbstständige Arbeitsleistung zum Gegenstand hat. Durch ihn werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Er bildet die rechtliche Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.