Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine ordentliche Kündigung nur unter Einhaltung bestimmter Fristen beendet werden, die entweder gesetzlich, tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich vereinbart sind. In der Regel richten sich die Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. In vielen Tarifbereichen ist nach einer sehr langen Betriebszugehörigkeit die ordentliche Kündigung entweder ausgeschlossen oder nur mit sehr langen Fristen möglich.