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Personalleasing

Das Personalleasing ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dabei werden Zeitarbeitskräfte, die bei Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) angestellt sind, an Unternehmen (Entleiher) ausgeliehen, um dort einen Personalmangel zu decken.

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