Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden bei den Agenturen für Arbeit einzurichtende Stellen bezeichnet. Jede Agentur für Arbeit hatte die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen – seit 2006 entfiel diese Verpflichtung und es steht den Agenturen frei, dieses Instrument zu nutzen.