Schwerbehinderter ist ein Begriff, der in Deutschland vor allem in rechtlichen Regelungen zur Bezeichnung von Menschen mit einer hochgradigen Behinderung benutzt wird. Schwerbehinderte sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Der Grad der Behinderung (GdB), nicht zu verwechseln mit „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE), wird auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und besondere Förderung im Arbeitsleben.