Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeitet (z.B. halbtags) als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit (bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit) von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, ist Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit.