Logo: AB Zeitpersonal GmbH
 

Teilzeitbefristungsgesetz

Das Teilzeitbefristungsgesetz hat als Ziel, die Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

HOME | KONTAKT | GLOSSAR | IMPRESSUM | AGB | NEWS | SITEMAP | DRUCKEN

AB Zeitpersonal GmbH
Zentralverwaltung Oberhausen
Im Lipperfeld 42
D-46047 Oberhausen