Logo: AB Zeitpersonal GmbH
 

Übertarifliche Leistungen

Übertarifliche (außertarifliche) Leistungen sind Leistungen, die über die im Tarifvertrag festgelegten Mindestvorschriften hinaus gewährt werden. Niedrigere als im Tarifvertrag festgelegte Leistungen dürfen für tarifgebundene Arbeitnehmer nicht vereinbart werden (Günstigkeitsprinzip).

HOME | KONTAKT | GLOSSAR | IMPRESSUM | AGB | NEWS | SITEMAP | DRUCKEN

AB Zeitpersonal GmbH
Zentralverwaltung Oberhausen
Im Lipperfeld 42
D-46047 Oberhausen